Wir wären ja wohl nicht in Österreich, wenn wir nicht auch hier wieder ein Übermaß an Bürokratie zu bieten hätten und wahrscheinlich als einziges Land einen Unterschied zwischen Ernährungstrainer und Ernährungsberater machen … hier also die rechtlichen Hinweise darüber, was ein Ernährungstrainer darf und was nicht:

RECHTLICHE GRUNDLAGEN FÜR DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT IN ÖSTERREICH

Ein Ernährungstrainer darf Menschen Ernährungsempfehlungen geben, welche körperlich gesund sind und zum Beispiel Unterstützung brauchen, um sich ausgewogener zu ernähren, Gewicht zu verlieren oder Muskeln aufzubauen. Im Gegensatz zum Ernährungsberater (auch Diaetologe) darf ein Ernährungstrainer laut Gewerbeordnung jedoch keine Personen mit körperlichen Beschwerden und Krankheiten, wie etwa Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder Erkrankungen des Verdauungstrakts beraten.*

Im Rahmen selbständiger Tätigkeit ist das Schreiben von Ernährungsplänen für Ernährungstrainer nicht erlaubt. Wissensvermittlung in Form der Unterrichtstätigkeit (z.B.: im Rahmen von Vorträgen, Workshops, Seminaren, etc.) ist als solche gemäß § 2 GewO vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen, das heißt, hierfür ist keine Gewerbeberechtigung erforderlich.

Ernährungstraining ist erlaubt, wenn nicht in den Bereich der Ernährungsberatung (§ 119 Abs.1 GewO) eingegriffen wird.

Quelle:  https://www.sportausbildung.com/faq/ernaehrungstrainerin (letzter Aufruf: 06.01.2022)

*Anmerkung NutriLady: Das stimmt so nicht ganz … ein Ernährungsberater ist nicht zwingend ein Diätologe, das ist eine spezielle Ausbildung, die dazu berechtigt, auch kranke Menschen zu therapieren. Als Ernährungsberater darf auch ein Ernährungswissenschafter tätig sein, der aber auch nur gesunde Menschen beraten darf:

Worin unterscheiden sich Diaetologen und Ernährungswissenschafter?

ErnährungswissenschafterInnen und DiaetologInnen unterscheiden sich von ihrem Tätigkeitsprofil und dem Studium.

Das Bachelorstudium Ernährungswissenschaften ist eine naturwissenschaftlich basierte akademische Berufsvorbildung – daraus kann keine Berufsberechtigung für Diaetologie abgeleitet werden.

Jedoch haben ErnährungswissenschafterInnen – im Gegensatz zu allen anderen Ernährungsberatern – ein fundiertes Universitätsstudium, dass sie u.a. befähigt, allgemeine Ernährungsprojekte und Beratung von gesunden Personen durchzuführen.

Quelle:  https://www.diaetologen.at/diaetologie/qa/ (letzter Aufruf 09.01.2022)

                                                                              

Die oberste Gewerbebehörde in Österreich, das Bundesministerium für Digitalisierung und WirtschaftsstandortBMDWstellte jüngst (08. Januar 2019) unter der Geschäftszahl: BMDW-30.553/0016-I/7/2018 klar:

ERNÄHRUNGSTRAINING IST ERLAUBT, wenn nicht in den Bereich der Ernährungsberatung (§ 119 Abs.1 GewO) eingegriffen wird.

Erlaubt ist demgemäß nach §2 Abs. 1 Z 12 GewO (Privatunterricht) folgendes:

– das Abhalten von Seminaren und Vorträgen zu gesunder Ernährung bzw. Spezialthemen aus diesem Bereich;

– die Organisation und Durchführung von Workshops, Einkaufsbegleitungen und Kochkursen;

– die Anregung und Inspiration für diverse Settings, z.B. allgemeine Ernährungstipps in Fitnessstudios, Restaurants, Cateringunternehmen,   gesundheitsbewussten Firmen, etc.;

– die Schulung und der Unterricht von Gruppen und Einzelpersonen zu unterschiedlichen Ernährungsthemen – solange damit nicht Beratung (Bereitstellung von individuellen Lösungen oder gar Therapien), sondern ausschließlich die Vermittlung allgemein gültiger Information, verstanden wird.

Äußerungen, wonach der OGH Ernährungstraining verboten habe, bzw. dass diese Behauptung vertretbar wäre, sind unrichtig.

Die diesbezüglichen Diskussionen und Behauptungen, wonach es entgegen den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 iVm § 31 GewO keinen freien Bereich beim Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung eingeschränkt auf Ernährungsberatung gäbe, oder der Begriff per se irreführend sei, sind damit durch die zuständige Ministerin auf Basis der aktuellen Rechtslage beendet.

Sowohl der Unterricht zum/zur diplomierten Ernährungstrainer/in als auch deren Tätigkeit ist damit die Legitimation auf der Grundlage der aktuellen Rechtslage eindeutig durch das zuständige Bundesministerium als oberste Gewerbebehörde erteilt worden.

Quelle: https://stieger.info/ernaehrungstraining-gewerberechtliche-einstufung-durch-das-bmdw/ (letzter Aufruf: 06.01.2022)